I. Der Kläger begehrt von der Beklagten Witwerrente aus der Versicherung seiner Ehefrau M. P. (Versicherte). Umstritten ist, ob die Folgerung gerechtfertigt ist, daß die Versicherte vor ihrem Tode ihren Ehemann dadurch überwiegend unterhalten hat, daß sie höhere Geldzahlungen an den Kibbuz leistete, in dem beide Eheleute lebten.
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