BSchAV § 8 Abs. 1 S. 3; BVG § 30 Abs. 3 ; SGB VI § 38 ;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 30 Nr. 9
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz,
BSG - Urteil vom 10.05.1994 (9 RV 29/93) - DRsp Nr. 1995/979
BSG, Urteil vom 10.05.1994 - Aktenzeichen 9 RV 29/93
DRsp Nr. 1995/979
»Wer auch ohne seine schädigungsbedingte Schwerbehinderung z.B. durch einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sozial gesichert vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden könnte, kann nicht glaubhaft machen, daß er ohne die Schädigungsfolgen noch erwerbstätig wäre.«
Normenkette:
BSchAV § 8 Abs. 1 S. 3; BVG § 30 Abs. 3 ; SGB VI § 38 ;
Gründe:
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