Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. April 2012 aufgehoben, soweit es die teilweise Aufhebung der Bewilligung des Elterngeldes für die Zeit vom 24. Januar 2011 bis 23. Februar 2011 betrifft.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden Elterngeldes nach dem
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