BSG - Urteil vom 04.05.1994 (6 RKa 40/93) - DRsp Nr. 1995/988
BSG, Urteil vom 04.05.1994 - Aktenzeichen 6 RKa 40/93
DRsp Nr. 1995/988
»Wenn Dialysebehandlungen, die entgegen einer vertraglichen Verpflichtung des Leistungserbringers nicht unter Aufsicht und Leitung eines nephrologisch weitergebildeten, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes durchgeführt worden sind, so lösen sie keinen vertraglichen Vergütungsanspruch aus. Auch auf anderer Rechtsgrundlage steht dem Leistungserbringer kein Vergütungsanspruch zu, selbst wenn die Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind.«