Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1.628 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten hat.
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