Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 24. August 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 23,89 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Aufrechnung wegen Nichtberücksichtigung von Arzneimittelrabattverträgen.
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