I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der wiederaufgelebten Witwenrente der Klägerin.
Die Klägerin war in zweiter Ehe mit dem Versicherten R. W. verheiratet. Nach seinem Tode im Jahre 1963 bezog sie Witwenrente, anlässlich ihrer Wiederverheiratung im Jahre 1972 erhielt sie dafür eine Abfindung.
Die neue Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des Amtsgerichts S. vom 7. November 1978 (rechtskräftig seit 12. Januar 1979) geschieden; der Versorgungsausgleich hatte nach dem §
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