I. Die Beteiligten streiten über die Anrechnung der der Klägerin von der Beigeladenen gewährten Witwenrente aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente aus der Rentenversicherung noch für die Zeit von Juli 1994 bis einschließlich Januar 1997.
Die Klägerin ist die Witwe des am 4. Juni 1994 verstorbenen Versicherten Robert S. , der am 23. Juni 1985 letztmals versicherungspflichtig gearbeitet hatte. Ihm wurde von der Beklagten wegen Vollendung des 60. Lebensjahres und einjähriger ununterbrochener Arbeitslosigkeit ab 1. Juni 1990 Knappschaftsruhegeld - ab 1. Januar 1992 als Altersrente - gewährt. Wegen einer Berufskrankheit nach Nr 4105 der Anlage zur
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