Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juli 2014 - L
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Im Berufungsverfahren L
Der Senat fasst die "Berufung" des Klägers als Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.7.2014 auf. Der Kläger konnte jedoch, worauf er in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils hingewiesen worden ist, die Beschwerde wirksam nur durch beim
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