Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 11.10.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist nur noch die Berechtigung zur vorläufigen Einstellung von Arbeitslosenhilfe (Alhi), die Aufhebung der Bewilligung von Alhi für die Zukunft sowie das Begehren des Klägers festzustellen, dass ein evtl Nachzahlungsbetrag von Alhi nicht auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen sei.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|