Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2016 -
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antragsteller begehrt die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens. In den Vorinstanzen ist der Antragsteller ohne Erfolg geblieben. Das LSG hat die Beschwerde gegen den Beschluss des
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