Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 35 013 Euro festgesetzt.
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Im Streit steht die Frage, ob der klagende Krankenhausträger gegen die beklagte gesetzliche Krankenkasse Anspruch auf Vergütung für Ergotherapieleistungen hat.
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