Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Kläger begehren Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von dem Beklagten. Das Sozialgericht (
Die gegen die Nichtzulassung der Revision in der angefochtenen Entscheidung des LSG gerichtete Beschwerde der Kläger ist zurückzuweisen, weil sie zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|