BSG - Beschluss vom 13.01.2016
B 11 AL 71/15 B
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 07.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 24/14
SG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 40/11

BSG - Beschluss vom 13.01.2016 (B 11 AL 71/15 B) - DRsp Nr. 2016/3048

BSG, Beschluss vom 13.01.2016 - Aktenzeichen B 11 AL 71/15 B

DRsp Nr. 2016/3048

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 7. August 2015 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Gründe:

I

Der Kläger begehrte die Förderung seiner Ausbildung zum "Waldorflehrer". Die Beklagte lehnte den Antrag ab (Bescheid vom 28.10.2010, Widerspruchsbescheid vom 11.2.2011). Das SG Kiel hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 13.6.2014 abgewiesen; die Förderung sei nicht möglich, weil sie bei einem nicht zertifizierten Maßnahmeträger erstrebt werde. Das Schleswig-Holsteinische LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (Urteil vom 7.8.2015).