Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Februar 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
I
Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Aktenzeichen L 16 AS 257/13.
In dem zuvor benannten rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren war die zuschussweise Leistungsgewährung im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 SGB X streitig. Das
Der Kläger beantragt beim
II
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