Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. November 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II wegen eines von dem Kläger geltend gemachten Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung für die Zeit vom 1.3.2009 bis 31.8.2009.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|