Die Verfahren zu den Aktenzeichen B 4 AS 160/15 BH, B 4 AS 161/15 BH und B 4 AS 162/15 BH werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Aktenzeichen B 4 AS 160/15 BH ist führend.
Die Anträge des Klägers, ihm für die Durchführung der Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den Urteilen des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. September 2015 (L 3 AS 1738/13, L 3 AS 2059/13 und L 3 AS 2016/13) Prozesskostenhilfe zu bewilligen, werden abgelehnt.
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