Die Verfahren zu Aktenzeichen B 4 AS 282/15 B, B 4 AS 283/15 B und B 4 AS 284/15 B werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Aktenzeichen B 4 AS 282/15 B ist führend.
Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den Urteilen des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 25. März 2015 (L 6 AS 166/12, L
Die Anträge der Klägerin, ihr für die Verfahren der Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt P. (K.) beizuordnen werden abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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