Die Verfahren zu den Aktenzeichen B 4 AS 14/16 B, B 4 AS 15/16 B, B 4 AS 16/16 B und B 4 AS 17/16 B werden zur gemeinsamen Entscheidung über die Beschwerden der Klägerin verbunden. Das Aktenzeichen B 4 AS 14/16 B ist das führende Aktenzeichen.
Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in den Beschlüssen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Dezember 2015 - L
Außergerichtliche Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
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