I. Streitig ist die Weitergewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).
Der 1939 geborene Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er hat keinen Beruf erlernt. Seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1971 war er als Gummiarbeiter im Reifenwerk der P. AG versicherungspflichtig beschäftigt. Ab 19. Juli 1984 wurde er fortlaufend arbeitsunfähig krankgeschrieben.
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