BSG vom 29.10.1992
10 RKg 2/92
Normen:
BGB § 1610 ; BKGG § 3 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
EzFamR BKGG § 3 Nr. 1
FamRZ 1993, 955
FuR 1993, 294
NJW-RR 1993, 578
NZS 1993, 276
SozR 3-5870 § 3 Nr. 3
Vorinstanzen:
LSG Essen,
SG Duisburg,

BSG - 29.10.1992 (10 RKg 2/92) - DRsp Nr. 1993/1295

BSG, vom 29.10.1992 - Aktenzeichen 10 RKg 2/92

DRsp Nr. 1993/1295

»Der nicht begünstigte Elternteil kann die einvernehmliche Bestimmung des Elternteils, dem Kindergeld zu gewähren ist, frei widerrufen.«

Normenkette:

BGB § 1610 ; BKGG § 3 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I. Die Ehe der Klägerin mit dem Beigeladenen zu 1) wurde im Jahre 1977 geschieden. Durch Gerichtsbeschluß wurde der Klägerin die elterliche Gewalt für den gemeinsamen Sohn Christian (Ch.) übertragen. In einem anläßlich des Scheidungstermins geschlossenen gerichtlichen Vergleich hatten die Klägerin und der Beigeladene zu 1) sich über die Höhe des von ihm zu zahlenden Kindesunterhalts geeinigt sowie darüber, daß die Klägerin das volle Kindergeld erhalten solle.