I Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).
Die 1963 in K. /Sowjetunion geborene Klägerin hat dort nach einer zweijährigen Lehre als Konditorin bis zum Juni 1983 in diesem Beruf gearbeitet. Seit Juli 1983 lebt sie in der Bundesrepublik Deutschland. Sie besitzt einen von der Stadt K. im Oktober 1983 ausgestellten Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge A und eine Bescheinigung von derselben Verwaltung vom August 1984, wonach sie als Heimkehrerin iS des §
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