GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 12 ; Ärzte-ZV § 25;
Fundstellen:
BSGE 73, 223
MDR 1994, 1022
NZS 1994, 329
SozR 3-5520 § 25 Nr. 1
SozR-3 5520 § 25 Nr. 1
BSG - 24.11.1993 (6 RKa 26/91) - DRsp Nr. 1994/6928
BSG, vom 24.11.1993 - Aktenzeichen 6 RKa 26/91
DRsp Nr. 1994/6928
»1. Der Ausschluß der über 55 Jahre alten Ärzte von der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist verfassungsgemäß, soweit die Zulassung nicht zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. 2. Die Zulassung eines über 55 Jahre alten Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung steht nicht im Ermessen des Zulassungsausschusses, wenn sie zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.«
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 12 ; Ärzte-ZV § 25;
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