I. Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin gegenüber der Beklagten nach konkursausfallgeldrechtlichen (kaug-rechtlichen) Vorschriften einen Anspruch auf die Entrichtung von Pflichtbeiträgen für die Monate Juli und August 1984 hat. Das Sozialgericht (
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