I. Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit zu gewähren hat.
Der 1942 geborene Kläger stammt aus Jugoslawien. Er hat keinen Beruf erlernt und war seit Mai 1966 in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Zuletzt arbeitete er von Januar 1976 bis Januar 1981 bei der Firma Z. Gesellschaft für Hebetechnik mbH, und anschließend bei der Firma F. Systemtechnik GmbH als Schweißer.
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