I. Nachdem die Beteiligten einen Teilvergleich geschlossen haben, streiten sie nur noch darüber, ob die beklagte Krankenkasse das dem Kläger zustehende Krankengeld ab 1. Juni 1990 wegen des Bezugs einer Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (
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