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Der 1977 geborene und bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger ist blind. 1997 kam er als Spätaussiedler aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Er kann sich inzwischen auf Deutsch verständigen und Texte mit Hilfe der Brailleschrift "lesen", ist aber bestrebt, seine deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, insbesondere auch in der Orthographie, zu vervollkommnen. Im Rahmen seiner berufsfördernden Grundausbildung hat er gelernt, mit einem Personalcomputer (PC) zu arbeiten.
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