Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.11.2011
- 20 GA 108/11 - teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin aufgegeben, das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: mit allen Schlüsseln an die Antragstellerin herauszugeben.
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin vom 21.11.2011 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu ¼ und die Antragsgegnerin zu ¾.
Streitwert: 3.000,00 €
I. Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung die Wiedereinräumung des Besitzes an ihrem bisherigen Dienstfahrzeug, welches sie auch privat nutzen durfte.
Den hierauf gerichteten Antrag der Antragstellerin vom 21.11.2011 hat das Arbeitsgericht Köln durch Beschluss vom 22.11.2011 -
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