LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.07.2000
L 1 RJ 3918/98
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 6 RJ 3754/97 - 24.07.1998,

Bisheriger Beruf bei Beschäftigungen außerhalb der EG/EWR, Verweisbarkeit eines Omnibusfahrers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2000 - Aktenzeichen L 1 RJ 3918/98

DRsp Nr. 2006/23647

Bisheriger Beruf bei Beschäftigungen außerhalb der EG/EWR, Verweisbarkeit eines Omnibusfahrers

1. Für die Bestimmung des bisherigen Berufs sind Beschäftigungen unbeachtlich, die nicht in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staaten ausgeübt wurden. 2. Ein Omnibusfahrers kann zumutbar auf die Tätigkeit eines Kassierers an einer Selbstbedienungstankstelle bzw eines Pförtners an einer Nebenpforte verwiesen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 6 RJ 3754/97 - 24.07.1998,