I. Der Kläger hat Klage beim Amtsgericht Heilbronn erhoben, mit der er Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls begehrt. Der Kläger und der Beklagte zu 2 sind bei der Firma K. als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Kläger hatte sein Kraftrad in einer Parkbucht einer öffentlichen Straße abgestellt, die an das Betriebsgelände des gemeinsamen Arbeitgebers des Klägers und des Beklagten zu 2 angrenzt.
Der Kläger behauptet, daß der Beklagte zu 2, der seinen bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten Pkw in der gleichen Parkbucht geparkt hatte, beim Herausfahren nach Schichtende sein Kraftrad umgestoßen und beschädigt habe.
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