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Die Beteiligten streiten wegen der Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) gemäß Nr 2110 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (Anl BKV) und die Gewährung einer Verletztenrente.
Der im Jahre 1948 geborene Kläger war seit 1972 als Lkw-Fahrer beschäftigt. Zunächst war er bis 1977 bei der Firma Erdbau-Sch. im Baustellenverkehr - ab Mai 1973 als Baustoffanfahrer - tätig. Seit dem 5. April 1977 arbeitet er bei der Firma Spedition M. als Lkw-Fahrer im Fernverkehr.
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