Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger war zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung 42 Jahre alt, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Bei der Beklagten, die verschiedene Zeitungen druckt und ca. 70 Arbeitnehmer beschäftigt, ist er seit dem 20. September 1991, zuletzt als Angestellter in der Versandabteilung mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 3.672,75 EUR beschäftigt.
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