OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.06.2020
4 L 44/20
Normen:
SGB VIII § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 31.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 542/17

Bindung der Gemeinde bei der Kündigung eines Überlassungsvertrags und Betreibervertrags für eine Kindertagesstätte

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.06.2020 - Aktenzeichen 4 L 44/20

DRsp Nr. 2020/11786

Bindung der Gemeinde bei der Kündigung eines Überlassungsvertrags und Betreibervertrags für eine Kindertagesstätte

Zur (hier verneinten) Bindung der Gemeinde an § 4 Abs. 1 und 2, § 80 Abs. 1 SGB VIII bei der Kündigung eines Überlassungs- und Betreibervertrages für eine Kindertagesstätte.

Normenkette:

SGB VIII § 4 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg, weil die Darlegungen, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO), nicht geeignet sind, die Annahme der geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 zu rechtfertigen.