Der Antragsteller als Verpächter und der Antragsgegner als Pächter schlossen am 29.1.2003 einen Hofpachtvertrag über ein landwirtschaftliches Anwesen in D., Bayern. Der Pachtvertrag beinhaltet in § 14 eine Schiedsvereinbarung. Danach entscheidet über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag ein Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. In der dem Vertrag anliegenden Schiedsvereinbarung ist geregelt:
"1. Über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hofpachtvertrag - auch über die Rechtswirksamkeit des Hofpachtvertrages oder einzelne seiner Bestimmungen - entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht.
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