1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2008 - 1 Ca 372/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages.
Der Kläger, geboren am 30. Januar 1953, ist seit dem 1. Juni 1986 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und seit diesem Zeitpunkt in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kliniken " tätig. Er wurde dort zunächst in der Personalabteilung und ab Anfang 1987 in der Rechtsabteilung eingesetzt.
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