Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist zu verwerfen, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist in der Gerichtssprache und durch einen bei dem Bundesgerichtshof oder bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 209 Abs. 1 BEG, §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|