I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine KG-- wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1983 als Konzernunternehmen der X-Gruppe gegründet. Mit der Übernahme des Vertriebsbereichs des bisherigen Unternehmers (X) gingen gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch die Arbeitsverhältnisse der in diesem Bereich tätigen Arbeitnehmer auf sie über.
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