BFH - 25.11.1970 (I R 123/69) - DRsp Nr. 1997/10406
BFH, vom 25.11.1970 - Aktenzeichen I R 123/69
DRsp Nr. 1997/10406
»Die Tätigkeit eines Grundstücks- und Hausverwalters ist eine gewerbliche Tätigkeit, wenn der Umfang der von ihm zu bewältigenden Aufgaben die ständige Beschäftigung dritter Personen als Mitarbeiter erfordert.«
Gründe:
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