VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2016
12 S 638/15
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; SGB VIII § 22; SGB VIII § 74; SGB VIII § 85 Abs. 1; SGB VIII § 90; KiTaG § 3 Abs. 1 S. 1-2 und S. 4; KiTaG § 8 Abs. 1; KiTaG § 8 Abs. 2 S. 1-3; LKJHG § 1 Abs. 1; LKJHG § 5;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 06.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2071/13

Bezuschussung der Eltern durch die Gemeinde als Fördermaßnahme hinsichtlich Freistellung von der Zahlung der Kindergartengebühren; Erstattung der Kindergartenbeiträge eines Waldorfkindergartens

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 12 S 638/15

DRsp Nr. 2016/7186

Bezuschussung der Eltern durch die Gemeinde als Fördermaßnahme hinsichtlich Freistellung von der Zahlung der Kindergartengebühren; Erstattung der Kindergartenbeiträge eines Waldorfkindergartens

1. Bezuschusst eine Gemeinde Eltern in der Weise, dass diese von der Zahlung von Kindergartengebühren freigestellt werden, ist eine derartige Fördermaßnahme bzw. -praxis in rechtlicher Hinsicht nicht unmittelbar dem Regime der Kindergartenförderung und damit den einschlägigen Maßgaben des SGB VIII und des KiTaG unterstellt.2. Eine Gemeinde darf jedoch mit dem Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -) nicht unterlaufen. Dieses tut sie unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie Kinder, für welche die Eltern den Besuch eines freien Kindergartens vorsehen, von vornherein von der einschlägigen freiwilligen kommunalen Fördermaßnahme ausschließt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - wird zurückgewiesen.