LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.08.2005
L 4 KR 3433/04
Normen:
SGB III § 121 Abs. 3 S. 2 § 126 Abs. 1 ; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 5 KR 2142/03 - 23.06.2004,

Bezugsberuf für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 3433/04

DRsp Nr. 2006/24976

Bezugsberuf für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit

Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist die vorherige Tätigkeit bzw eine dieser Tätigkeit hinsichtlich der körperlichen Anforderungen gleich oder ähnlich geartete Tätigkeit zu berücksichtigen. Ein anderer Bezugsberuf ergibt sich nicht daraus, dass eine Versicherte nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Krankenversicherung der Arbeitslosen mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 121 Abs. 3 S. 2 § 126 Abs. 1 ; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin Krankengeld (Krg) auch für die Zeit vom 12. Januar bis 21. Februar 2002 beanspruchen kann.