BAG - Urteil vom 23.02.2011
4 AZR 536/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LAG München, vom 27.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 1000/08
ArbG München, vom 14.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 17221/07

Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag [Altvertrag] und Personalüberleitungsvertrag bei Betriebsübergang

BAG, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 536/09

DRsp Nr. 2011/7593

Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag ["Altvertrag"] und Personalüberleitungsvertrag bei Betriebsübergang

Orientierungssätze: 1. Zu einem am 5. Mai 2000 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ("Altvertrag"), der noch an den Maßstäben der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede zu messen ist. 2. Bereits die Bezeichnung eines anlässlich eines Betriebsübergangs geschlossenen Vertrages als "Personalüberleitungsvertrag" weist darauf hin, dass sich dessen Anwendungsbereich nur auf das schon tätige Personal bezieht, welches von dem Betriebsübergang betroffen ist.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Mai 2009 - 11 Sa 1000/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand: