Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt nach dem im Berufungsverfahren eingereichten Schriftsatz vom 20.08.2015 weitere Kosten für Unterkunft und Heizung.
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