SG Nordhausen, vom 09.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 1399/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Thüringen, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen L 6 B 19/06 R
DRsp Nr. 2008/20603
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren
Für eine PKH-Bewilligung besteht auch im Beschwerdeverfahren nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr. Ist das Urteil des Sozialgerichts inzwischen rechtskräftig geworden, so greifen auch die teilweise aus Billigkeitserwägungen vertretenen Ausnahmen von diesem Grundsatz nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]