LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.01.2018
L 7 AS 2299/17 B
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 09.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 1520/17

Bewilligung von existenzsichernden LeistungenEU-AusländerPKH-VerfahrenVerfassungskonformität des LeistungsausschlussesSchwierige Rechtsfrage

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 2299/17 B

DRsp Nr. 2018/3095

Bewilligung von existenzsichernden Leistungen EU-Ausländer PKH-Verfahren Verfassungskonformität des Leistungsausschlusses Schwierige Rechtsfrage

1. Die Frage, ob § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit den Vorgaben des BVerfG an die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, stellt eine schwierige Rechtsfrage dar, die nicht abschließend in Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten ist. 2. Auf die Vorlage des SG Mainz (Beschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16) ist ein Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 4/16) anhängig, ob § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. I, 857) mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist. 3. Das BVerfG hat sich zu dieser Frage noch nicht abschließend geäußert: Es hat vielmehr ausdrücklich ausgeführt, dass die entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu einem Anspruch auf existenzsichernde Leistungen für nicht erwerbstätige, nicht ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige nach Normen des SGB II und SGB XII schwierig und ungeklärt sind.

Tenor