Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten ein höherer Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG).
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