Der auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Es bestehen unter Berücksichtigung des Zulassungsvorbringens keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, mit dem das Verwaltungsgericht einen Anspruch des Klägers auf die Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell verneint hat.
Für die Prüfung der Frage, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch zusteht, ist auf die (Sach- und) Rechtslage abzustellen, die zum Zeitpunkt des Beginns der begehrten Altersteilzeit bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|