Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 12. Dezember 2014 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26. November 2014 - Aktenzeichen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist jetzt noch der erstinstanzlich abgelehnte Antrag der Klägerin, ihr daneben auch für den unbedingt gestellten Antrag auf Zahlung von Krankenvergütung für einen Zeitraum nach Ausspruch der fristlosen Kündigung sowie den Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
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