Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Beiordnung eines Rechtsanwalts ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.07.2017 -
Dem Kläger wird Rechtsanwalt N für den ersten Rechtszug zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts Köln ansässigen Rechtsanwalts bis zu einer Kostenhöhe von 150,00 EUR beigeordnet.
Die Beschwerde ist begründet. Das Arbeitsgericht hätte nicht einerseits Prozesskostenhilfe bewilligen und andererseits die Beiordnung eines Rechtsanwalts mit der Begründung ablehnen dürfen, dass es sich um einen sehr einfachen Sachverhalt gehandelt habe und dass sachliche Einwendungen nicht zu erwarten gewesen seien.
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