Bewertung nachgezahlter Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2005 - Aktenzeichen L 13 RA 44/04
DRsp Nr. 2008/17012
Bewertung nachgezahlter Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
1. Für die Gutschrift von Beiträgen auf dem Versicherungskonto des Verletzten nach § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X müssen die regressierten Beiträge tatsächlich eingegangen sind. Erst ihr Eingang löst die Bewertung als Pflichtbeiträge aus.2. § 62SGB VI gilt auch für Unfälle vor dem 1.1.1992. Die Rechtsprechung des BGH zur so genannten unfallfesten Position ist mit dem In-Kraft-Treten des § 62SGB X am 1.1.1992 überholt. Einem Beitragsregress stand diese Rechtsprechung für Zeiten davor entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]