I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 08.01.2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen der Folgen des Arbeitsunfalles vom 18. September 1990.
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